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Kapillarwassersperren
auf Kunstharzkautschukbasis zur
Mauertrockenlegung |
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| 1. Ursachen, Analysen |
| Nasse
Wände und feuchte Keller sind das Schreckgespenst jedes
Hausbesitzers! Da mit bloßem Auge und/oder Handauflegen
die Nässeverteilung nicht eindeutig erkennbar ist,
gehören solche Schäden in die Obhut eines
Fachbetriebes, da nur dieser über die erforderliche
Messtechnik verfügt. Die Sanierung älterer Gebäude wirft
vielfältige Probleme auf, die durch eine kompetente
Schadensanalyse untersucht und eingegrenzt werden
müssen. Das gilt auch für Neubauten, falls dort nicht
sofort eine sachgemäße Erstabdichtung eingebracht
wurde. Zunächst ist die Art des Schadens festzustellen:
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aufsteigende
oder seitlich eindringende Feuchtigkeit, |
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bei
Unterkellerung eindringendes Wasser
(Druckwasser, Schichtwasser), |
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Taupunkt am
Mauerwerk (Kondenswasser), |
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hygroskopische
Nässe durch Salzeinwirkungen. |
Schadensfolgen sind u.a.
Steinzerstörung, Mörtelverfall, Putz- und
Farbanstrichabsprengungen, Salz-ausblühungen, schlechtes
Wohnklima, Geruchsbelästigung, erhöhte Heizkosten und
Gesundheitsgefährdung durch Pilzbildung.
Mauerwerkskapillare nehmen
bei fehlender Abdichtung grundsätzlich Feuchtigkeit auf.
Somit können auch die im Erdreich durch das Wasser
gelösten Salze bauschädigend eindringen. Es handelt
sich vorwiegend um Nitrat-, Sulfat- und/oder
Chlorid-Verbindungen; allgemein geläufig auch als
Salpeter. Durch deren Fähigkeit, Luftfeuchtigkeit und
Wasser aufzunehmen bzw. zu binden, schließt sich der
Teufelskreis:
Feuchtigkeit dringt ein;
eingeschleppte Salze lagern sich ab; nach wetterbedingter
Abtrocknung bleibt die hygroskopische Wirkung der Salze
erhalten, so daß bei erneut auftretender Feuchtigkeit
noch weitaus größere Flüssigkeitsmengen aufgenommen
werden usw. usw. Zur Verdeutlichung: 8g Salz
können bis zu 1 Liter Wasser binden.
Feuchte Wände bei
nichtunterkellerten Altbauten sind auf fehlende oder
verrottete Horizontalsperren zurückzuführen. Die
Feuchtigkeit kann hier durch Kapillarwirkung
mineralischer Baustoffe in den Wänden aufsteigen
eine neue Horizontalsperre muß eingebracht werden! Ist
auch der Putz solcher Bauten mit Salpeterausblühungen
belastet, muß dieser entfernt und durch Sanierputz
ersetzt werden.
Bei unterkellerten
Altbauten ist sehr häufig auch die seitlich eindringende
Feuchtigkeit anzutreffen. Hier empfiehlt sich die
Freilegung des Mauerwerks und das Aufbringen einer
Außenabdichtung (z.B. Bitumen-Dickbeschichtung) sowie
ein zusätzlicher Verfüllschutz.
Auch teure und aufwendige
Sanierungen sind zum Scheitern verurteilt, wenn die
einschlägigen bekannten Regeln der
Feuchtigkeitswanderungen ignoriert werden. Nur der
Fachberater eines anerkannten Fachbetriebes kann per
Schadensanalyse einen optimalen Sanierungsvorschlag mit
allen flankierenden Maßnahmen anbieten und in die Wege
leiten.
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| 2.1 Mauerwerksaustausch |
| Der
Mauerwerksaustausch mit Einlage einer neuen Bitumenpappe,
Kunststoff- oder Metallfolie ist bei ordnungsgemäßer
Ausführung sicher. Risiken bestehen in der Gefahr von
Folgeschäden (Setzungen). Der Kostenaufwand ist
erheblich. Räume bzw. Gebäudeteile sind während der
Ausführung nicht nutzbar. |
| 2.2 Eintreiben von
Stahlblechen |
| Das
Eintreiben von Stahlblechen, ist in seinem Einsatzgebiet
begrenzt. Es können nur Mauerwerke mit durchgehender
Lagerfuge bearbeitet werden, die eigentliche
Horizontalsperre liegt oberhalb des Fußbodens. Hier sind
auch noch weitere flankierende Sanierungsmaßnahmen
erforderlich. Das Mauerwerk wird durch das Eintreiben der
Bleche sehr stark belastet (mechanische Einwirkung). Hier
können nachträglich Setzungen auftreten. Bei den
Blechen gibt es außerdem sehr große
Qualitätsunterschiede, (Korrosionsschutz) von einfachen
Chromstahlblechen bis zu den VA Stahlblechen. |
| 2.3 Mauersägeverfahren |
| Bei
diesem Verfahren wird das Mauerwerk völlig durchtrennt;
es werden Dichtungsbahnen eingeschoben, das Mauerwerk
verkeilt und die Hohlräume anschließend verpreßt. Bei
unsachgemäßer Ausführung besteht hier die Gefahr von
Setzungen. Das Sägeverfahren ist auch bei fachgerechter
Ausführung sehr aufwendig. Auch hier sind noch weitere
flankierende Maßnahmen erforderlich. Beim Einsatz von
Widiakettensägen kann nur Mauerwerk mit durchgehender
Lagerfuge bearbeitet werden. Für Bruchsteinmauerwerk und
unregelmäßige Mauerwerke (Mischmauerwerk) sind
Diamantseile erforderlich. |
| 2.4
Elektroosmotische Verfahren |
| Die
elektroosmotischen Verfahren erfordern vor ihrer
Anwendung umfangreiche und aufwendige Untersuchungen:
Spezielle Salzanalysen, Eignung der Mauerart, liegen in
dem Bereich der zu sanierenden Mauer elektrische Kabel,
Wasserleitungen u.ä., sowie Metalle oder Eisen usw. Bei
den vorher genannten Kriterien sind diese
elektroosmotischen Verfahren beschränkt oder gar nicht
einsetzbar. Mit den
elektroosmotischen Verfahren wird das Mauerwerk nicht
trocken gelegt, sondern nur ständig entfeuchtet. Bei
Stromausfall wird die Entfeuchtung unwirksam.
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| 2.5 Injektageverfahren |
| Die
verschiedenen Injektionsverfahren sind sehr
unterschiedlich in der Materialzusammensetzung |
| 2.5.2 Verkieselungsverfahren |
| Die
Wasserglasmischungen und Verkieselungen können nur bei
geringer Mauerwerksfeuchtigkeit eindringen. Die Dichte
dieses Materials ist größer als 1,0. Diese Materialien
sind wasserlöslich, wasserverdünnbar und somit in ihrer
Kriechfähigkeit eingeschränkt. Die Reaktionszeit der
Wasserglasmischungen ist sehr kurz. Diese Materialien sind auch
frostempfindlich. Die Bohrlöcher müssen einen
Durchmesser von ca. 28 mm haben. Bei Bruchstein,
Lochstein, Gitterstein o.ä. ist eine Verkieselung nicht
ratsam. Es müßten hier vorher erst die Hohlräume mit
einer Bohrlochschlämme verfüllt werden. Weiter müßte
geprüft werden, ob das Mauerwerk noch mit einer
Kalklösung vorgenäßt werden muß.
Desweiteren mineralisieren
diese Materialien aus und werden hart, das heißt: durch
Erschütterungen oder Setzbewegungen können wieder
Haarrisse entstehen und die Feuchtigkeit steigt erneut
auf. Es besteht auch die Gefahr, je nach chemischer
Zusammensetzung der Salze im Mauerwerk, daß es im
Nachhinein zu verstärkten Ausblühungen kommen kann.
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| 2.5.4
Kunstharzkautschukverfahren |
| Die
giftgklassefreien Kunstharzkautschukinjektagen mit
aromatfreien Lösemittel (die schädlichen
Kohlenwasserstoffe der Aromatengruppen sind entzogen),
bieten hier wesentliche Vorteile. Aufgrund ihre geringeren Dichte, niedriger
als 0,9, erreicht man eine hohe Kriechfähigkeit in den
feinsten Haarkapillaren, auch bei Mauerwerksfeuchtigkeit
über 50 %
Diese
Kunstharzkautschuksperre kann auch bei Bruchstein, sowie
bei Lochstein, Gitterstein, Hohlkammerstein usw.,
eingesetzt werden. Eine Verfüllung der Hohlräume ist
nicht erforderlich, da die Reaktion erst nach 610
Wochen (je nach Temperatur und Feuchte) beginnt und das
Material aus den Hohlräumen vom Mauerwerk aufgesaugt
wird. Die Kunstharzkautschukmaterialien bestehen aus
verschiedenen Komponenten, wie Imprägniermitteln,
Spezialharzen, Naturharzen, Synthetikölen. Aufgrund
ihrer ausgewogenen Rohstoffe sind sie beständig gegen
saurealkalische Einwirkungen, wie Nitrate, Sulfate,
Chloride o.ä., Oxydation, biologischen Abbau, UV
Strahlen und Frost. Diese Verfahren können also auch in
Gebieten mit hohem Salzgehalt (Küstenbereiche)
eingesetzt werden. Das Material weist noch weitere
Vorteile auf: atmungsaktiv - hydrophobierend, keine
Kondensatbildung, es härtet nicht aus und bleibt
elastisch in den Kapillaren (es können durch
Erschütterungen oder ähnliches keine neuen Haarrisse
entstehen). Durch die vorgegebenen Materialmengen ist
eine völlige Tränkung (Imprägnierung) gewährleistet.
Durch das einfache Bohrlochverfahren können die
Räumlichkeiten weiter genutzt werden, es entstehen
dadurch keine baulichen Veränderungen. Der
Bohrlochdurchmesser beträgt nur 16 mm und
beeinträchtigt somit auch nicht die Statik. Mit diesem
einfachen, leicht zu verarbeitenden System erhält man
eine langlebige Horizontalsperre, die nach dem heutigen
Stand der Technologien aufgebaut ist.
HINWEIS: Zu der
Austrocknungszeit nach einer Trockenlegung, egal mit
welchem Verfahren, sei noch erwähnt, daß das Mauerwerk
im Monat ca. 11,5 cm der Mauerdicke austrocknet.
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